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Andere Herren, bleibende Ansprüche

Im Jahr 1415 erorberten die Eidgenossen das bisher habsburgerische Freiamt. Die neuen Herren besteuerten die Dorfbewohner nicht weniger hart, als es vorher die Habsburger taten. So galt es weiterhin, jährlich pro Haushalt drei Pfund an Geld, ein Fastnachtshuhn und nach dem Ableben des Hausvorstehers das beste Kleid des Verstorbenen oder ein Stück Vieh abzugeben. In dieser Zeit war der grosse Teil des Dorfes dem Landvogteiamt Freiamt zugehörig.