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Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Die Gemeindeschreiberin und die Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin dürfen in der Gemeindeverwaltung Uezwil amtlich beglaubigen, dass eine Unterschrift eigenhändig gezeichnet worden ist oder eine Fotokopie mit dem Originalpapier übereinstimmt.


Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (Tel. 056 622 02 00).
  • Erscheinen Sie persönlich zum abgemachten Zeitpunkt.
  • Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) sowie das Dokument, auf welchem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll.
  • Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.

Vor der Unterschriftsbeglaubigung sind die Personalien bei der Einwohnerkontrolle Ihres zivilrechtlichen Wohnorts zu überprüfen. Geben Sie deshalb bei der Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung an, wo sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz befindet.

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt Fr. 20.00. Sind auf einem Schriftstück mehrere Unterschriften gleichzeitig zu beglaubigen, beläuft sich die Gebühr auf Fr. 20.00 für die erste und auf Fr. 5.00 für jede weitere Unterschrift.


Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bringen Sie das Originaldokument mit.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Für die Beglaubigung von Kopien und Auszügen beträgt die Gebühr Fr. 10.00 für die erste Seite und Fr. 5.00 für jede weitere Seite.

 

Apostille

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

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