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Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummer ist 077 465 25 26.

In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei. Hier finden Sie eine Liste mit den im Aargau tätigen Bestattungsunternehmen.

Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mittels einer "letztwilligen Verfügung" selbst festlegen. Diese ist dem Bestattungsamt des Wohnortes abzugeben.

Die Beisetzung von in Uezwil wohnhaft gewesenen Personen finden üblicherweise in Sarmenstorf statt. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Beisetzungen gemäss Friedhof- und Bestattungsreglement.

Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind folgende Dokumente dem Bestattungsamt abzugeben:

  • ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein
  • Ausländerinnen und Ausländer; geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.

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