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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird vom Familiengericht ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Uezwil ist:

Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
Fax 056 648 75 50
familiengericht.bremgarten@ag.ch

Link zu Familiengericht Bremgarten