Sind Sie Wochenaufenthalter/-aufenthalterin in einer anderen Gemeinde und benötigen für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort einen Heimatausweis? Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheins und wird von Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt. Er bestätigt, dass Ihr Heimatschein hinterlegt ist und dass Sie weiterhin in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 056 622 02 00 | gemeindekanzlei@uezwil.ch |