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Besuchsaufenthalt

Ausländische Staatsangehörige, die für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen, müssen dieses bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Konsulat, Botschaft) beantragen.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Merkblatt "Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer" des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau Merkblatt Besuchsaufenthalt .

Jede ausländische Person aus einem nicht visumspflichtigen Land darf sich (mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch von einem Monat) zweimal im Jahr, während maximal drei Monaten, als Tourist/Touristin in der Schweiz aufhalten.

 

 

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