Passamt, Reisepass, Identitätskarte ( ID )
Einführung biometrischer Reisepässe
Ab 01. März 2010 treten auf Bundesebene das neue Ausweisgesetz und die Ausweisverordnung in Kraft. Der neue Schweizer Pass (Pass 10) wird einen Chip enthalten, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Biometrische Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) müssen ausschliesslich beim Passamt des Kantons beantragt werden. Es erfolgt keine Antragsstellung via Gemeinde mehr. Die Identitätskarte wird auch in Zukunft ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bis 29. Februar 2012 weiterhin bei den Gemeinden (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Weitere Informationen findet man auch im Internet unter www.ag.ch/passamt und www.schweizerpass.ch. Bei Fragen stehen das Passamt gerne zur Verfügung unter Telefonnummer 062 835 19 28 oder per E-Mail unter passamt(at)ag.ch.






