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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zum Hauptwohnsitz, zur Handlungsfähigkeit und darüber, ob die Person, auf die das Leumundszeugnis ausgestellt ist, die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Wohngemeinde erfüllt. Es kann bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Der strafrechtliche Leumund ist mit einem Strafregisterauszug zu bescheinigen und über den betreibungsrechtlichen Leumund gibt der Betreibungsregisterauszug Auskunft.

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