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Unterstützungsbeiträge an familienergänzende Kinderbetreuung

Das Kinderbetreuungsgesetz sowie das kommunale Kinderbetreuungsreglement regeln die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Uezwil für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 08. Juni 2018 das Kinderbetreuungsreglement zur Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes. Das Reglement trat am 1. August 2018 (ab Schuljahr 2018/2019) in Kraft.

Das Kinderbetreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsreglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Das Kinderbetreuungsreglement regelt die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Weitergehende Erlasse, wie die Tarifordnung und die Standards/Richtlinien für Betriebsbewilligungen, stehen aufgrund des Kinderbetreuungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderates.

Gemäss Kinderbetreuungsreglement unterstützt die Gemeinde Uezwil Erziehende einkommensabhängig mit Unterstützungsbeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung.

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen direkt an die Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse 2, 5619 Uezwil, zu senden.

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