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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.

Nutzen Sie für Ihre Abmeldung den eUmzug.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen von Ihnen:

  • Meldebestätigung und/oder Ausweisdokument mit Foto
  • Wegzugsadresse


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsadresse

 

Preis

gratis

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