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Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

13. November 2023

Frau Dilara Keusch hat den Rücktritt als Mitglied der Finanzkommission per 01. November 2023 mitgeteilt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 7. Januar 2024 festgelegt.

 

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a GPR und § 21b VGPR von Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Uezwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 24. November 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder online (www.uezwil.ch/aktuellesinformationen) heruntergeladen werden.

 

Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Gemeinderat Uezwil

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