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Kallernstrasse: Markierung Aargauer Trottoir

4. September 2025

Durch die Verzögerung des Kantonsstrassenausbaus Kallernstrasse K365 hat sich die kantonale Sektion Verkehrssicherheit auf Anfrage des Gemeinderats bereit erklärt, als temporäre Massnahme ein Aargauer Trottoir zu markieren. Die Längsstreifen für Fussgänger sind für den Fussverkehr bestimmt und müssen somit dem Trottoir entsprechend benützt werden. Die Längsstreifen dürfen im Gegensatz zu den Trottoirs von den Fahrzeugen befahren werden, wenn der Fussgängerverkehr dabei nicht behindert wird. Der Gemeinderat hofft, dass damit die Motorfahrzeuglenker sensibilisiert werden können und somit die Sicherheit für Fussgänger verbessert wird. Inzwischen wurde die Vormarkierung vorgenommen. Bis Ende September 2025 werden die Markierungsarbeiten ausgeführt.

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