Der Gemeinderat hat eine Bewilligung für Motocrossfahrten unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Motocrossfahrten sind ausschliesslich auf den privaten Grundstücken, Gebiet Tannacher, Parzellen 136, 140 und 141 zu folgenden Zeiten zulässig:
- samstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- an einem zusätzlichen Werktag pro Woche zwischen 17.00 Uhr und 19.30 Uhr (ausgenommen freitags)
- an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sind keine Fahrten gestattet