Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, gilt es folgendes zu beachten:
- Der Stimm- oder Wahlzettel ist ins Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zu verschliessen. Beachten Sie dazu die Anleitung auf dem Kuvert.
- Der Stimmrechtsausweis ist persönlich zu unterzeichnen (beim Feld unter der Adresse).
- Der Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert werden im Zustell- und Antwort-Kuvert (2-Weg-Kuvert) retourniert. Der Stimmrechtsausweis ist dabei so ins Fensterkuvert zu legen, dass die Adresse des Wahlbüros im Fenster erscheint.
Weitere nützliche Informationen und Empfehlungen zum richtigen Abstimmen finden Sie auch auf der Website von easyvoteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..