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Temporäre Verkehrsbeschränkung infolge Fasnacht

8. Februar 2024

Am Dienstag, 13. Februar 2024 findet am Nachmittag die Kinderfasnacht und am Abend der traditionelle Fasnachtsball statt. Die Sarmenstorferstrasse wird deshalb ab 13. Februar, 13 Uhr, bis 14. Februar, 12 Uhr, nur als Einbahnverkehr befahrbar sein (Fahrtrichtung Uezwil nach Sarmenstorf), damit die Besucherfahrzeuge auf einer Strassenseite parkiert werden können. Die Parkeinweisung und Vornahme der Verkehrsanordnung wird durch die Feuerwehr Büttikon-Uezwil vorgenommen. In dieser Zeit ist die Zufahrt von Sarmenstorf her (Fahrtrichtung Sarmenstorf nach Uezwil) gesperrt. Diese Verkehrsanordnung ist insbesondere auch bei der Zu- und Wegfahrt von der Schulhaus- und Sarmenstorferstrasse zu beachten. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

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