Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, hat diesen bei der Gemeindekanzlei, unter Abgabe einer Kopie des Heimtierausweises, anzumelden. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bitten wir um entsprechende Mitteilung bis am 25. April 2024 an die Gemeindekanzlei (056/622 02 00 oder gemeindekanzlei@uezwil.ch) und um Nachführung in der Amicus-Hundedatenbank (www.amicus.ch). Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2024 bis April 2025) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.