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Betretungsverbot von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit

21. März 2024
Das Betreten von landwirtschaftlichen Kulturen, Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet; beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Während der Vegetationszeit vom 01. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern (wie z. B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) verboten.
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