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Leinenpflicht

3. April 2025

Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald und am Waldrand (auch auf Wegen) während der Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Waldtiere vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Der Gemeinderat bittet um strikte Einhaltung der vorgeschriebenen Leinenpflicht und bedankt sich für die Rücksichtnahme zum Schutz der Wildtiere.

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