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Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2026/2029

8. Mai 2025

Demissionen in den Behörden und Kommissionen

Folgende Behörden- und Kommissionsmitglieder demissionieren per 31. Dezember 2025, d. h. sie stellen sich für die Amtsperiode 2026/2029 nicht mehr zur Verfügung:

  • Gemeinderat: Thomas Füglistaler (Vizeammann)
  • Finanzkommission: Sarah Meyer (Präsidentin)

Ihnen wird schon heute für ihr grosses Engagement zu Gunsten der Gemeinde Uezwil und für die gute Zusammenarbeit gedankt. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.

 

Anmeldeverfahren für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 folgender Behörden und Kommissionen statt:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 2 Mitglieder als Stimmenzähler und 2 Mitglieder als Stimmenzähler-Ersatz (Wahlbüro)

 

Anmeldeverfahren generell

Wahlvorschläge sind nach § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Uezwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da der 44. Tag auf einen Feiertag (Mariä Himmelfahrt) fällt, ist der Eingabeschluss am darauffolgenden Arbeitstag (Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen.

Das erforderliche Formular zur Anmeldung von Kandidaten kann ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen. Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammans und des Vizeammans findet in jedem Fall an der Urne statt (§ 30 b GPR). Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

 

Regionale Steuerkommission

Die Wahl der regionalen Steuerkommission erfolgt ebenfalls am 28. September 2025 (1. Wahlgang) bzw. am 30. November 2025 (2. Wahlgang). Siehe separate Publikation vom
15. Mai 2025.

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