Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist der 01. Juni. Alle LiegenschaftseigentümerInnen werden gebeten, leer stehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis am 31. Mai 2025 der Gemeindekanzlei zu melden (056/622 02 00 oder gemeindekanzlei@uezwil.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.