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Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

23. Juli 2026

Seit 24. Juni 2026 gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" und somit ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) ist verboten. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die aktuelle Gefahrenlage kann unter "Waldbrandgefahr"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingesehen werden. Weitere Informationen sind ausserdem hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

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