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Ausländerausweis Verlängerung

Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden (Kinder bis 15 Jahre Abgabe auch durch Eltern möglich).

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf vom Amt für Migration und Integration direkt nach Hause versandt )
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)

Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.

Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen

  • gültiger, aktueller Arbeitsvertrag
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)
  • bei Umwandlung von L in B: zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitsvertrag immer noch gültig ist (sofern der Arbeitsvertrag älter als 1 Monat ist)

Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.

Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen eine Vorladung vom Amt für Migration und Integration zur Erfassung der Daten (alle 5 Jahre) in Aarau für den neuen biometrischen Ausländerausweis.

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief von uns erhalten. Die Verlängerungskosten sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen.

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen finden Sie auf der Homepage vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau.

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