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Bestellung Strafregisterauszug

Was für Strafregisterauszüge gibt es?

  • Privatauszug: Im Privatauszug erscheinen alle Urteile wegen begangenen
Verbrechen und Vergehen.
  • Sonderprivatauszug: Im Sonderprivatauszug erscheinen nur jene Urteile,
welche ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt – und
Rayonverbot enthalten, welches zum Schutz von Minderjährigen oder
besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurde.

Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug

  • Bewerbung für eine Anstellung
  • Erwerb eines Waffenscheines
  • Einbürgerungsgesuch
  • etc.

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