- Privatauszug: Im Privatauszug erscheinen alle Urteile wegen begangenen
- Sonderprivatauszug: Im Sonderprivatauszug erscheinen nur jene Urteile,
Rayonverbot enthalten, welches zum Schutz von Minderjährigen oder
besonders schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurde.
Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug
- Bewerbung für eine Anstellung
- Erwerb eines Waffenscheines
- Einbürgerungsgesuch
- etc.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 622 02 00 | gemeindekanzlei@uezwil.ch |