Die Regionalplanungsverbände im Kanton Aargau sorgen dafür, dass die Gemeinden innerhalb der Region ihre Planung aufeinander abstimmen. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 11 des kantonalen Baugesetzes (BauG).
Das regionale Entwicklungskonzept (REK) zeichnet einerseits ein Bild davon, in welche Richtung sich das Untere Bünztal bis ins Jahr 2040 räumlich entwickeln soll. Andererseits gibt das REK an, mit welchen Strategien die gewünschte Entwicklung erreicht werden kann und wer für die Umsetzung (Region oder Gemeinden) verantwortlich ist.
Folgende Zwecke stehen im Vordergrund:
Das REK ist die zentrale Planungsgrundlage für den Regionalplanungsverband Unteres Bünztal. Es ermöglicht die strategische Ausrichtung der diversen Planungsprozesse und -tätigkeiten von regionaler Bedeutung sowie die Koordination zwischen dem Kanton, der Region und den Gemeinden.
Die Erarbeitung des REK erfolgte in einem breiten Prozess unter Beteiligung des Regionalplanungsverbandes und der Gemeinden. Die intensiven Diskussionen über die räumliche Entwicklung des Unteren Bünztals führen dazu, dass die Gemeinden mit den Inhalten des REK vertraut sind und diese stützen.
Zugehörige Objekte
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Regionales Entwicklungskonzept (REK) (PDF, 23.83 MB) | Download | 0 | Regionales Entwicklungskonzept (REK) |